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Pressestelle

Amtsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VPräsAG Frank Gärtner
Tel.: 0391 606-6105
Fax: 0391 606-6116
E-Mail: presse.ag-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.

Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht: Tod im Fahrstuhl wird im März 2020 verhandelt

19.12.2019, Magdeburg – 20

  • Amtsgericht Magdeburg

 

 

(AG MD). Am Donnerstag, 26.

März 2020, ab 9.30 Uhr beginnt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts

Magdeburg die Hauptverhandlung gegen einen 1965 geborenen Magdeburger, dem

vorgeworfen wird, durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht zu

haben.

 

 

 

In der letzten Januarwoche

2013 soll sich der Angeklagte mit einer zweiten Person, einem Bekannten, in

dessen Wohnung zum Sammeln von Kupferschrott verabredet haben. Da der

Angeklagte über eine Kletterausrüstung verfügte, seien beide übereingekommen,

in der Nacht vom 27. zum 28. Januar 2013 aus dem Fahrstuhlschacht eines

Magdeburger Wohnhauses, in welchem sich die Wohnung des Bekannten befunden

hatte, Metall zu entwenden. Dazu habe der Bekannte vereinbarungsgemäß die von

dem Angeklagten zur Verfügung gestellte Kletterausrüstung angelegt und sei den

Fahrstuhlschacht unterhalb des Fahrstuhlkorbes hinabgestiegen. Der Angeklagte

habe die Aufgabe übernommen, die Einstiegstür in den Schacht offen zu halten.

Weil sich die Tür aus nicht nachvollziehbarem Grund aber schloss, führte der

Fahrstuhl eine sog. Korrekturfahrt nach unten durch, so dass der im Schacht befindliche

Bekannte des Angeklagten eingeklemmt wurde und in dem Schacht verstarb.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

Magdeburg hatte zunächst beantragt, das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht zu

eröffnen, weil es dem Angeklagten einen versuchten Mord durch Unterlassen

vorgeworfen hat. Mit Beschluss vom 11. April 2018 hat das Landgericht Magdeburg

den hinreichenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt aber verneint

und stattdessen die Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung

zugelassen und hierzu das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht des

Amtsgerichts Magdeburg eröffnet, das seitdem u.a. ein Sachverständigengutachten

zur Rekonstruktion des Vorfalls eingeholt hat.

 

 

 

Der Angeklagte ist der

fahrlässigen Tötung verdächtig, weil er selbst als Kletterer tätig gewesen sei,

um die Gefahren des Kletterns in Fahrstuhlschächten gewusst habe und

absprachegemäß für die Sicherung des Fahrstuhlkorbes verantwortlich gewesen sei,

durch sorgfaltswidriges Verhalten das Abrutschen des Fahrstuhlkorbes aber nicht

verhindert haben könnte.

 

 

 

Die Hauptverhandlung dient der

Sachverhaltsaufklärung. Das Gericht wird umfangreich Zeugen vernehmen. Zwei

Sachverständige werden ihre jeweiligen Gutachten erstatten.

 

 

 

Der Angeklagte ist anwaltlich

vertreten. Die Mutter des verstorbenen Bekannten tritt als Nebenklägerin auf

und ist ebenfalls anwaltlich vertreten.

 

 

 

Presseanfragen sind an die

Pressestelle des Amtsgerichts Magdeburg zu richten. Einzelheiten dazu finden

Sie unter https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/

.

 

 

 

 

 

Dr. Hoppe

 

Richter am Amtsgericht

 

Pressesprecher

 

Impressum:Amtsgericht MagdeburgPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel.: 0391 606-6106Fax: 0391 606-6116Mail: presse.ag-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ag-md.sachsen-anhalt.de

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