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Pressestelle

Amtsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VPräsAG Frank Gärtner
Tel.: 0391 606-6105
Fax: 0391 606-6116
E-Mail: presse.ag-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.

Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Hauptverhandlung vor dem Strafrichter - Unerlaubte Geldabhebung fliegt auf

15.06.2020, Magdeburg – 15

  • Amtsgericht Magdeburg

(AG MD). Vor dem Strafrichter hatte sich heute eine 31 Jahre alte Frau zu verantworten, der vorgeworfen worden war, an zwei Tagen im September 2019 mithilfe der unberechtigt in ihren Besitz gebrachten ec-Karte insgesamt 120,00 Euro vom Konto der Geschädigten unberechtigt erlangt zu haben. Die Beweisaufnahme hat den Vorwurf bestätigt. Die Geschädigte war mit der Angeklagten einst gut befreundet und bei dieser nahezu täglich zu Gast. Da die Geschädigte krankheitsbedingt stark gehbehindert ist, wovon sich das Gericht überzeugen konnte, hat das Gericht die Bekundung des Lebensgefährten der Geschädigten für glaubhaft erachtet, dass nur er und die Geschädigte die ec-Karte nutzten, und sich die Angeklagte unter Ausnutzung des Vertrauens unbemerkt Zugang zur ec-Karte verschafft haben müsse. Die Angeklagte hat die beiden Geldabhebungen zwar eingeräumt. Nicht geglaubt hat ihr das Gericht, dass die Abhebungen auf Veranlassung der Geschädigten erfolgt seien. Die Angeklagte hat erkennbar gelogen, weil sie ein weiteres Mal ihr eigenes Aussageverhalten im Verfahren geändert hat. Für die Angaben der Geschädigten sprach außerdem, dass die Geldabhebungen nicht bei der Hausbank, sondern bei zwei verschiedenen Fremdbanken stattfanden, also zulasten der Geschädigten zusätzliche Gebühren für die Geldabhebung angefallen waren. Das Gericht hat sich davon überzeugt, dass die Geschädigte und ihr Lebensgefährte diese zusätzlichen Kosten nicht auf sich genommen hätten, so dass nur die Angeklagte als unberechtigt Handelnde übrig blieb.Die Angeklagte wurde - auch aufgrund einschlägiger Vorstrafen - zu einer deutlichen Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wird innerhalb von einer Woche rechtskräftig, falls kein Rechtsmittel eingelegt wird.Dr. HoppeRichter am Amtsgericht als Pressesprecher

Impressum:Amtsgericht MagdeburgPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel.: 0391 606-6106Fax: 0391 606-6116Mail: presse.ag-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ag-md.sachsen-anhalt.de

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