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Pressestelle

Amtsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VPräsAG Frank Gärtner
Tel.: 0391 606-6105
Fax: 0391 606-6116
E-Mail: presse.ag-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.

Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Beschlagnahme nach Durchsuchung im Landtag

20.04.2026, Magdeburg – 04/ 2026

  • Amtsgericht Magdeburg

Gericht hat die Beschlagnahme von großen Teilen sichergestellter Gegenstände und Dateien nach Durchsuchung der Fraktionsräume der CDU Landtagsfraktion angeordnet.

 

Das Amtsgericht Magdeburg – Ermittlungsrichter -  hat durch Beschluss vom 09.04.2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg die Beschlagnahme von großen Teilen, der bei einer Durchsuchung der Fraktionsräume der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt am 01.07.2025 sichergestellten Gegenstände und Dateien angeordnet. Hinsichtlich weiterer Dateien, die offenkundig in keinem Zusammenhang zu dem zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren stehen und damit keine Beweisbedeutung haben, wurde die Herausgabe, bzw. Löschung angeordnet.

Das Gericht geht davon aus, dass die zu beschlagnahmenden Gegenstände potenzielle Beweisbedeutung haben und die Beschlagnahme zur weiteren Tataufklärung notwendig und verhältnismäßig sei. Die Tatsache, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vom Mai 2025 auf die Beschwerde der CDU – Landtagsfraktion durch das Landgericht Magdeburg als rechtswidrig aufgehoben worden ist, führe im Rahmen einer Abwägung gegenüber dem bestehenden erheblichen Strafverfolgungsinteresse nicht zu einem Beschlagnahmeverbot.

Vor einer Vollstreckung des Beschlagnahmebeschlusses durch die Staatsanwaltschaft ist noch die Zustimmung des Landtagspräsidenten einzuholen.

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen zwei Fraktionsvorsitzende (einen ehemaligen) und zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt wegen des Verdachts der Untreue. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ab April 2020 die Zahlung von Leistungen für die Wahrnehmung besonderer Funktionen innerhalb der Fraktion an Fraktionsmitglieder angewiesen, veranlasst oder nicht beendet haben, die nicht unter den zulässigen Personenkreis nach dem Abgeordnetengesetz des Landes Sachsen-Anhalt fielen.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg durchsuchte am 01.07.2025 die Fraktionsräume der CDU im Landtag aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Magdeburg. Das Landgericht Magdeburg hatte aufgrund einer Beschwerde der CDU-Landtagsfraktion die Durchsuchungsanordnung als nicht verhältnismäßig und damit rechtwidrig aufgehoben.

Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft nunmehr über die Beschlagnahme der sichergestellten Gegenstände und Dateien zu entscheiden.

Gegen die Entscheidung besteht das Rechtsmittel der Beschwerde.

 

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