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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
Kinderrechte: Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert fordert Ächtung der Gewalt in der Erziehung
29.09.2000, Magdeburg – 59
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 59/00
Magdeburg, den 29. September 2000
Kinderrechte: Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert fordert ächtung der Gewalt in der Erziehung
Magdeburg/ Berlin. (MJ) Anlässlich der 754. Sitzung des Bundesrates fordert Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), erneut die ächtung der Gewalt in der Erziehung. "Wir müssen endlich per Gesetz deutlich machen, dass Kinder in Deutschland nicht geschlagen werden dürfen", so die Ministerin. Sie widerspricht damit der Auffassung Bayerns, das die geltende Gesetzgebung für ausreichend hält, um eine gewaltfreie Erziehung von Kindern umzusetzen.
"Gewalt gegen Kinder gehört leider immer noch in vielen Familien zum Erziehungsalltag. Etwa 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen erfahren in unterschiedlichem Ausmaß Gewalt in der Erziehung. Rund 1,3 Millionen Kinder werden körperlich misshandelt", schildert Karin Schubert. "Vor diesem Hintergrund muss der Staat deutlicher als bisher klarstellen, dass er Gewalt in der Erziehung ächtet."
Der Gesetzentwurf sieht eine änderung der bisherigen Formulierung des § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Zwar ist dort 1998 im Rahmen des Kindschaftsreform-Gesetzes eine änderung erfolgt, die "entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen," für unzulässig erklärt. "Damit ist aber weiterhin das Schlagen erlaubt, es darf nur nicht die Grenze zur Misshandlung überschritten werden", erklärt die Ministerin. Misshandlungen seien aber ohnehin verboten und ihre Verfolgung durch die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) abgedeckt. "Eine Klarstellung, dass Gewalt als Erziehungsmittel zu unterbleiben hat, ist jedoch nicht erfolgt", so Karin Schubert.
Dieses Anliegen ist auch Bestandteil des Gesetzentwurfes der Länder Hamburg und Sachsen-Anhalt zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz). Dieser ist bereits vor mehr als 18 Monaten vom Bundesrat beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet worden. Mit Unterstützung des Landes Hamburg hat Justizministerin Schubert die Vertreter der einzelnen Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, endlich über den Gesetzentwurf zu beraten.
Zu Ihrer Information: Der Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten von Sachsen-Anhalt und Hamburg ist eine Ergänzung zum Kindschaftsrechtsreformgesetz, das am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist. Er verfolgt die Aufnahme jener Punkte, die damals noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Dazu gehören neben der ächtung von Gewalt in der Erziehung das so genannte kleine Sorgerecht für Stiefeltern sowie ein eigenständiges Umgangsrecht für Großeltern und Geschwister. Ferner sieht der Gesetzentwurf eine vollständige erbrechtliche Gleichstellung nicht-ehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind, vor. Diese fallen bislang unter eine "Stichtagsregelung". Danach hängt bislang die Erbberechtigung dieser nicht-ehelichen Kinder davon ab, ob ihr Vater am 2. Oktober 1990 seinen Wohnsitz in den neuen oder alten Bundesländern hatte. Ist Letzteres der Fall, sind die nicht-ehelichen Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren worden sind, nicht erbberechtigt.
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