Schöffen
Allgemeine Informationen zum Schöffenamt entnehmen Sie bitte der nachfolgend aufgeführten Broschüre bzw. dem Merkblatt
Informationen zur Schöffenwahl
Die Amtsperiode eines ehrenamtlichen Richters dauert fünf Jahre, gegenwärtig bis einschließlich 2023. Die ersten Vorbereitungen zur nächsten Schöffenwahl erfolgen Anfang des Jahres 2023 (für die Amtsperiode 2024 bis 2028).
Eine Schöffenwahl beginnt mit der Aufstellung von Vorschlagslisten durch die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnsitz (für Schöffen) oder durch das Jugendamt der kreisfreien Stadt bzw. des Landeskreises (für Jugendschöffen).
Bitte wenden Sie sich, sofern Sie in Magdeburg wohnhaft sind und Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Schöffe bzw. Jugendschöffe haben, an die Stadtverwaltung/das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg. Zu gegebener Zeit erfolgen auch Veröffentlichungen in der Tagespresse.
Aus den Vorschlagslisten wählt der Schöffenauswahlausschuss die Schöffen/Jugendschöffen (Hilfsschöffen/Hilfsjugendschöffen), die entweder an dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht - hier das Amtsgericht Magdeburg - oder am übergeordneten Landgericht in Magdeburg tätig sein werden. Das Ergebnis wird den Schöffen/Jugendschöffen bzw. den Hilfsschöffen mitgeteilt, damit sie sich auf ihr Amt einstellen können. Auch Schulungen schließen sich an.
Ansprechpartner für gewählte Schöffinnen und Schöffen während der laufenden Wahlperiode:
Für allgemeine Fragen zum Schöffenamt:
Schöffengeschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg: Frau Sinnecker (Tel.: 0391-606 6427 bzw. Fax: 0391-606 6400)
Wollen Sie als gewählte Schöffin oder gewählter Schöffe an einer Fortbildung teilnehmen, können Sie sich im Internet über Angebote freier Träger informieren. Die etwaigen Kosten einer Fortbildung werden vom Amtsgericht Magdeburg aber nicht übernommen. Unter Umständen sind die Kosten steuerlich absetzbar.
Für Fragen zu anberaumten Verhandlungsterminen:
Haben Sie als Schöffin oder Schöffe eine Ladung für einen Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Magdeburg erhalten und sind Sie zu dem anberaumten Termin verhindert oder haben Sie andere Fragen rund um Ihre Mitwirkung an diesem Termin, dann rufen Sie bitte die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle an, die Ihnen die Ladung übersandt hat. Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte Ihrer Ladung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.