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Zwangsversteigerung

Betreibt ein Grundpfandgläubiger die Zwangsvollstreckung, ist es möglich, dass unbebaute Grundstücke oder Wohnhäuser des Schuldners oder Dritter zwangsversteigert werden. Die Einzelheiten richten sich nach dem ZVG. Das Amtsgericht Magdeburg ist für die Zwangsversteigerung in Grundstücke zuständig, die im Bezirk des Amtsgerichts Magdeburg belegen sind. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt der Eigentumserwerb durch Erteilung des Zuschlags. Wollen Sie ein Grundstück durch Zuschlag erwerben, können Sie sich über die Termine zu den üblichen Öffnungszeiten im Amtsgericht Magdeburg informieren.

Die aktuellen Zwangsversteigerungen hängen auf der Gerichtstafel im Eingangsbereich des Justizzentrums aus.