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Orientierung im Haus

In das Gebäude des Amtsgerichts Magdeburg gelangen Sie ausschließlich über den Haupteingang des Justizzentrums auf dem Breiten Weg. Über die Höfe ist ein Betreten oder Verlassen des Gebäudes nicht möglich.

Körperlich beeinträchtigte Personen gelangen mit einem Fahrstuhl in den Eingangsbereich des Justizzentrums. Unsere Mitarbeiter an der Infothek im Eingangsbereich sind gern behilflich.

Beachten Sie bitte, dass im Foyer des Justizzentrums Eingangskontrollen stattfinden, um die Sicherheit in dem Gebäude zu gewährleisten. Insbesondere Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen Sie nicht mit in das Gebäude nehmen. Durch die Kontrollen kann es bei einem starken Besucherandrang zu zeitlichen Verzögerungen kommen, die Sie einplanen sollten.

Die Infothek im Eingangsbereich des Justizzentrums ist während der Öffnungszeiten besetzt. Dort erhalten Sie Auskünfte und Wegbeschreibungen zu den Verhandlungssälen, den Abteilungen sowie zu einzelnen Ansprechpartnern. Haben Sie Fragen, können Sie unsere Mitarbeiter jederzeit gerne ansprechen.

Im Foyer befinden sich außerdem Monitore, denen Sie entnehmen können, in welchem Saal die Gerichtsverhandlung stattfindet, für welche Sie sich interessieren. Darüber hinaus sind im Foyer öffentliche Bekanntmachungen und Aushänge zur Einsicht- und auch Mitnahme zu finden.

Im Erdgeschoss finden Sie weiterhin die Gerichtszahlstelle sowie das Büro, in dem Auslagenersatz gewährt wird.

Das Justizzentrum Magdeburg verfügt  über ein öffentlich zugängliches Bistro (genannt "JUBI" für Justiz und Bistro). Neben verschiedenen Heiß- und Kaltgetränken steht auch ein Angebot an Speisen zur Ihrer Auswahl bereit.

Besuch einer Gerichtsverhandlung

Verhandlungen in Strafsachen und Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Sie können daher gern als Zuschauer daran teilnehmen. Eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich. In jedem Fall ist das Hausrecht zu respektieren. Unter Umständen sind sitzungspolizeiliche Verfügungen der zuständigen Richterin/des zuständigen Richters zu beachten.

Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit gelten insbesondere in Familiensachen sowie in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. In diesen Fällen ist eine Teilnahme an der Verhandlung nicht möglich.

Ob eine Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist, können Sie den elektronischen Anzeigetafeln unmittelbar neben der jeweiligen Saaltür entnehmen. Letztlich entscheidet aber immer das Gericht.

Besuch durch Schulkassen

Das Amtsgericht Magdeburg empfängt gerne Schulkassen und andere Gruppen, die sich für Gerichtsverhandlungen interessieren. Wollen Sie mit einer Gruppe an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen, wird dringend empfohlen, rechtzeitig vor dem geplanten Besuch mit uns in Kontakt zu treten. Besonders beliebt sind Verhandlungen in Strafsachen. Näheres erfahren Sie hier. Aber auch in Zivilsachen kann sich die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung lohnen. Telefonische Auskünfte erteilt hierzu gern der Pressesprecher.

Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen längerfristig anberaumt werden. Es kann daher kurzfristig immer zu Änderungen kommen, etwa weil Zeugen erkrankt sind und ein Termin deshalb ausfallen muss. Daher wird empfohlen, sich etwa 2 bis 3 Werktage vor dem Verhandlungstermin noch einmal telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner zu vergewissern.

Lehrerinnen und Lehrern von Schulklassen wird dringend empfohlen, eine Besuchergruppe auf den Besuch der Gerichtsverhandlung thematisch vorzubereiten. Gerne sind wir Ihnen auch vor Ort behilflich. Unter anderem ist es möglich, die Teilnehmenden mit den Besonderheiten des Verfahrens sowie den Abläufen im Gericht altersgerecht vertraut zu machen. Wenden Sie sich hierfür bitte auch an den Pressesprecher.