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Insolvenzrecht

Hinweise und Formulare zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Unter den folgenden Links finden Sie Hinweise und Formulare zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie eine Auflistung der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Sachsen-Anhalt.

Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren

Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren erfolgen durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet unter

Die Veröffentlichungen zu einem Verfahren werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Die Entscheidung im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Erteilung oder der Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen werden einem Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Unterlagen für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 26 Abs. 2 InsO)

Der Antrag kann formlos schriftlich oder unter Verwendung des Vordrucks für natürliche Personen gestellt werden.

Dem Antrag ist beizufügen:

  • eine gut lesbare Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • oder gut lesbare Kopie des gültigen Reisepasses
  • oder eine gut lesbare Kopie des Aufenthaltstitels, aus dem die aktuelle Anschrift ersichtlich ist
  • oder eine aktuelle Meldebescheinigung