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Zivilrecht

In Zivilsachen entscheiden die Gerichte regelmäßig aufgrund einer mündlichen Verhandlung. In seltenen Fällen wird ein Urteil bereits am Ende der mündlichen Verhandlung verkündet. Meistens werden gesonderte Verkündungstermine anberaumt, zu denen die Parteien und Rechtsanwälte nicht zu erscheinen brauchen. Dennoch sind Verhandlungen in Zivilsachen öffentlich. Regelmäßig müssen sich Zuschauer nicht anmelden. Wer das Justizzentrum Magdeburg betreten möchte, wird am Eingang kontrolliert. Besuchergruppen, die sich Gerichtsverhandlungen anschauen wollen, werden gebeten, sich vorher anzumelden. In Zivilsachen können Sie nähere Informationen über den Pressesprecher des Amtsgerichts erhalten.

Broschüren und Hinweise zu verschiedenen Gebieten des Zivilrechts finden Sie auf folgenden Internetseiten:

des Justizministeriums Sachsen-Anhalt:

des Bundesjustizministeriums: