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Das Amtsgericht Magdeburg bietet in den Sitzungssälen 8, 14 und 30 Videoverhandlungen im Sinne von § 128a ZPO an, über deren Durchführung die zuständigen Richterinnen und Richter bzw. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im jeweiligen Verfahren entscheiden. Eine virtuelle Teilnahme der Öffentlichkeit an Verhandlungen sieht das Gesetz hingegen nicht vor.