Nachtbriefkasten
Die Leerungszeiten des Nachtbriefkastens, die alle Gerichte und die Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Magdeburg nutzen, sind:
montags bis donnerstags: 08.00 Uhr und 13.00 Uhr
freitags: 08.00 Uhr und 11.00 Uhr
Läuft in Fristsachen die berechnete Frist samstags, sonn- oder feiertags ab, gilt die Frist auch dann noch als gewahrt, wenn die Erklärung bis zum Ablauf des darauf folgenden Werktags eingeht (§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Hinweis: Es wird gebeten, Wertsachen, Schriftstücke mit Kostenmarken sowie Schriftstücke in Grundbuchsachen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen nicht in den Briefkasten einzuwerfen, sondern zu den üblichen Geschäftszeiten abzugeben.