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Mediation

Die Mediation im Gericht ist ein Erfolgsprojekt. Was 2006 hier im Land u.a. beim Amtsgericht Magdeburg im Rahmen eines Modellprojektes als gerichtsinternes Mediationsverfahren begann, weitete sich immer mehr aus. In Sachsen-Anhalt sind bis 2012 mehrere tausend gerichtsinterne Mediationsverfahren geführt worden. Über die Hälfte wurde mit einer erfolgreichen Streitschlichtung beendet. Die gerichtsinterne Mediation genoss hohe Akzeptanz, was auch in der fachlichen Qualifikation der dafür speziell ausgebildeten Richtermediatorinnen und -mediatoren lag.

Inzwischen ist die gerichtsinterne Mediation gesetzlich geregelt. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" vom 21. Juli 2012 (BGBl. I 2012,1577) wurden die Modellprojekte der Bundesländer in ein neues flächendeckendes sogenanntes "Güterichterverfahren" überführt. Eine gesetzliche Grundlage für das Güterichterverfahren findet sich jetzt in allen Verfahrensordnungen mit Ausnahme des Strafverfahrens, zum Beispiel in § 278a ZPO oder § 36a FamFG.

Das Güterichterverfahren ist eine besondere Form der einvernehmlichen Streitbeilegung vor Gericht. Anders als bei einer Entscheidung durch Urteil stehen die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung womöglich nicht oder nicht vollständig zur Sprache gekommen wären, im Vordergrund. Die speziell geschulten Güterichter und Güterichterinnen bzw. Mediatoren und Mediatorinnen können dabei auch Motive der Beteiligten berücksichtigen, die in einem "normalen" Gerichtsverfahren keine Berücksichtigung finden würden. Dabei lösen sie die Konflikte nicht, sondern helfen den Beteiligten, eigenverantwortlich eine nachhaltige und tragfähige Lösung für ihren Streit zu finden. Allerdings können sie erst dann tätig werden, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet und der Wunsch nach einer Mediation geäußert worden ist.

Weitere Informationen zur Mediation erhalten Sie hier.