Menu
menu

Hausanschrift

Amtsgericht Magdeburg

Breiter Weg 203-206

39104 Magdeburg

 

Postanschrift

Amtsgericht Magdeburg

39083 Magdeburg

 

Elektronische Nachrichten

ag-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de (für formlose Mitteilungen)

ag-magdeburg(at)egvp.de-mail.de  oder safe-sp1-1322127118906-0111248892 (für Mitteilungen in Form von DE-Mails an das EGVP)

Das [at] ist durch ein @ zu ersetzen."

 

Beachten Sie bitte, dass Sie per einfacher E-Mail keine Schriftsätze und keine Antragsschriften einreichen können! Dies gilt auch für sonstige Erklärungen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist.

EGVP - Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Seit dem 01. Januar 2018 können elektronische Dokumente mit Anträgen und ähnlichen Erklärungen rechtsverbindlich eingereicht werden. Das Amtsgericht Magdeburg verfügt über ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), über das elektronische Post empfangen werden kann. Damit steht ein zusätzlicher Übertragungsweg zur Verfügung, der die bisherigen Übertragungswege ergänzt: Der Einwurf von formbedürftigen Erklärungen in den Gerichtsbriefkasten sowie deren  Übersendung mit Briefpost oder mit Telefax bleiben weiter unverändert möglich. Die Einsendung nicht formbedürftiger Mitteilungen bleibt unberührt.

Die Änderungen zum 01. Januar 2018 gelten für alle Verfahren vor dem Amtsgericht Magdeburg, also insbesondere für das Zivilverfahren, das Familienverfahren, das Strafverfahren sowie - in weiten Teilen - für das Insolvenzverfahren (ausgenommen sind Insolvenztabellen und Verzeichnisse). Vollständig vom ERV ausgenommen ist das Verfahren in Bußgeldsachen nach dem OWiG. Auch Anträge in Grundbuchsachen müssen weiter in Papierform gestellt werden.

Unter welchen Voraussetzungen elektronische Dokumente eingereicht werden können, ist an unterschiedlicher Stelle gesetzlich geregelt. §§ 130a und 753 Abs. 4 ZPO in der seit dem 01. Januar 2018 geltenden Fassung gelten für die Zivilverfahren. Für die Familienverfahren nimmt § 14 Abs. 2 Satz 2 FamFG in der seit dem 01. Januar geltenden Fassung darauf Bezug. Über § 4 InsO gilt § 130a ZPO für die Insolvenzverfahren. Für das Strafverfahren trifft § 32a StPO in der seit dem 01. Januar 2018 geltenden Fassung eine § 130a ZPO vergleichbare Regelung.

Bitte beachten Sie, dass eine rechtswirksame Kommunikation mit dem Amtsgericht Magdeburg nur möglich ist, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Einreichung elektronischer Dokumente nach den gesetzlichen Bestimmungen gewahrt werden. Eine formlose Übersendung von Dateien aller Art per E-Mail genügt nicht.

Hinweis: Wer elektronische Dokumente einreichen will, muss registriert sein und einen "sicheren Übermittlungsweg" wählen. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Identität des Einsenders geprüft ist. Ohne vorherige Registrierung ist die Einreichung elektronischer Dokumente nicht möglich! Die Registrierung erfolgt nicht bei den Gerichten. Wer für die Registrierung zuständig ist, richtet sich danach, welcher "sichere Übermittlungsweg" für die Einreichung elektronischer Dokumente verwendet werden soll. Alternativ kann der Einsender das EGVP nutzen, soweit sich der Einsender durch eine qualifizierte (und nicht nur einfache) elektronische Signatur legitimiert.

§ 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO und § 32a Abs. 4 Nr. 1 StPO sehen als einen "sicheren Übermittlungsweg" u.a. die Nutzung des Postfach- und Versanddienstes des De-Mail-Kontos vor, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher angemeldet ist und sich dies bestätigen lässt (vgl. §§ 4 Abs. 1 Satz 2, 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz). Ein "normales" E-Mail-Konto ist kein De-Mail-Konto. Es ist außerdem die Verwendung einer sog. absenderauthentifizierten De-Mail erforderlich, eine "übliche" De-Mail genügt auch nicht. Die Einrichtung eines De-Mail-Kontos, die Registrierung und die weitere Information über die Möglichkeiten der Nutzung liegen in den Händen akkreditierter Diensteanbieter. Sie können sich über Diensteanbieter im Internet informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Amtsgericht Magdeburg hierzu keinerlei Auskünfte erteilt.

Das zentrale elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Magdeburg ist daher unter ag-magdeburg(at)egvp.de-mail.de oder safe-sp1-1322127118906-0111248892 erreichbar (siehe oben). Diese Adresse gilt für DE-Mail-Nachrichten und nicht für übliche Mails. 

Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) sowie den Informationen "Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Auf die Internetseite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.

Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.

Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.

Einzelheiten zur Einreichung elektronischer Dokumente könne Sie dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I 3786) entnehmen, durch das die §§ 130a und 753 ZPO seit dem 01. Januar 2018 eine neue Fassung haben. Darüber hinaus wird auf das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05. Juli 2017 (BGBl. I 2208) Bezug genommen und verwiesen, durch das § 14 FamFG geändert und § 32a StPO eingeführt wurden.

 

Telefon
Telefonzentrale   0391/606-0
Durchwahl           0391/606-App.

Telefax
Telefaxzentrale   0391/606-6060