Nachlassgericht - Kurzübersicht für Antragsteller (m/w/d)
Bitte beachten Sie, dass montags, dienstags und donnerstags ausschließlich Beurkundungen nach erfolgter Terminvereinbarung stattfinden. Für allgemeine Rückfragen und Nachreichung/Einreichung von Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Eingangsgeschäftsstelle.
Kontaktmöglichkeiten des Nachlassgerichts Magdeburg:
1.
E-Mail unter der Adresse: nachlassabteilung.ag-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
2.
Eingangsgeschäftsstelle:
Ihr(e) Anliegen wie Terminsvereinbarungen, Abgabe von Testamenten und / oder Erbscheinsanträgen, allgemeine Rückfragen können mittwochs und freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr direkt vor Ort mit einem Kollegen/einer Kollegin besprochen werden. Dazu melden Sie sich bitte an diesen Tagen bei der Eingangsgeschäftsstelle (ersichtlich durch einen Aufsteller mit dem Hinweis „Eingangsgeschäftsstelle“ vor der entsprechenden Tür), eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig.
3.
Telefonische Sprechzeiten zur ausschließlichen Terminvereinbarung:
Montag: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
Dienstag: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr – 14.00 Uhr
Ihren Ansprechpartner erreichen Sie wie folgt:
0391/606–6209 (Buchstaben B, N, P, St, T, X, Y)
0391/606-6208 (Buchstaben H, L, Q, R,)
0391/606-6206 (Buchstaben J, K, V, Z)
0391/606-6212 (Buchstaben A, E, G, S, W)
0391/606-6009 (Buchstaben C, D, F, I, M, P, O, Sch, U)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen der verstorbenen / testierenden Person.
HINWEIS:
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund aktueller personeller Engpässe in Verbindung mit einem in Folge der Grundsteuerreform hohen Antragsaufkommen zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit der Nachlassabteilung kommt.
Bitte nehmen Sie deswegen Abstand von insbesondere telefonischen Sachstandsanfragen. Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich.
Bitte benutzen Sie daher vorrangig die anderen Kontaktmöglichkeiten.
Erbausschlagung:
Die Beurkundung von Erbausschlagungen nimmt das Nachlassgericht (Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) oder jeder Notar vor. Die Ausschlagung kann auch bei dem Gericht beurkundet werden, an dem der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Der Ausschlagende muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zum Reisepass ist zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen zum Nachweis der Wohnanschrift.
Die Ausschlagung für Minderjährige muss von beiden Elternteilen erklärt werden, wenn beide sorgeberechtigt sind.
Zur Vorbereitung des Termins werden Sie gebeten, mithilfe des Vordrucks Angaben zu machen und Unterlagen bereitzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie, um eine Erbausschlagungserklärung abgeben zu können, grundsätzlich vor Ihrem Besuch einen Termin vereinbaren sowie das entsprechende „Datenblatt zur Vorbereitung einer Ausschlagung“ hier einreichen müssen zur Terminsvorbereitung.
Erbschein:
Antragsberechtigt ist jeder Erbe. Die Beurkundung des Antrages nimmt jedes Nachlassgericht nach Terminmitteilung oder jeder Notar nach Terminvereinbarung vor. Der Antragsteller muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung zum Nachweis der Wohnanschrift – nicht älter als 3 Monate) ausweisen.
Zur Vorbereitung des Termins werden Sie gebeten, mithilfe des Vordrucks Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen. Den ausgefüllten Fragebogen reichen Sie bitte postalisch oder per E-Mail ein. Für die Einreichung des Vordrucks zur Vorbereitung eines Erbscheinantrages ist kein (!) Termin erforderlich. Sie erhalten nach Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen einen Terminsvorschlag bzw. eine Mitteilung hinsichtlich evtl. noch fehlender Unterlagen.
Gesetzliche Erbfolge:
Zur Beantragung eines Erbscheins werden alle Nachweise benötigt, die das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser belegen, z.B.:
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehegatten oder Scheidungsurteil
- Geburtsurkunden aller leiblichen Kinder
- Sterbeurkunden verstorbener Kinder
- Geburtsurkunden der Kinder dieser verstorbenen Kinder
- aktuelle Anschriften aller Miterben (um das Verfahren zu beschleunigen, können schon bei Antragstellung die Zustimmungserklärungen der Miterben - Link zu Formular 2a - vorgelegt werden.
- Wertangabe zum Nachlassvermögen (Stichtag: Todestag)
Alle Urkunden sind vorab in Kopie und im Termin sodann im Original vorzulegen.
Erbfolge nach Testament:
- aktuelle Anschriften aller Miterben (um das Verfahren zu beschleunigen, können schon bei Antragstellung die Zustimmungserklärungen der Miterben - Link zu Formular 2b - vorgelegt werden.
Hinterlegung/Verwahrung von Testamenten
Für den Antrag auf Hinterlegung eines Testamentes ist folgendes Formular zu verwenden Link zum Formular.
Für den Antrag auf Hinterlegung eines gemeinschaftlichen Testamentes ist folgendes Formular zu verwenden Link zum Formular.
Bitte notieren Sie hier auch noch Ihre Telefonnummer/E-Mailadresse, falls unsererseits Rückfragen bestehen.
Testamentseröffnung:
Im Nachlass aufgefundene Testamente sind zusammen mit der Sterbeurkunde (beides im Original) unverzüglich dem Nachlassgericht zur Testamentseröffnung zu übergeben Link zu Formular 1.
Beim Nachlassgericht hinterlegte Testamente werden von Amts wegen eröffnet.
Bitte notieren Sie hier auch noch Ihre Telefonnummer/E-Mailadresse, falls unsererseits Rückfragen bestehen.

