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Nachlassgericht - Kurzübersicht für Antragsteller (m/w/d)

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich vor ihrem Besuch des Nachlassgerichts einen Termin telefonisch vereinbaren müssen.

Um einen Termin zu vereinbaren kontaktieren Sie das Nachlassgericht bitte telefonisch zu folgenden Sprechzeiten:

Montag 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Dienstag 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Donnerstag 07:30 Uhr – 08:30 Uhr

Ihren Ansprechpartner erreichen sie wie folgt:

0391/606–6209 (Buchstaben B, C, P, U, X, Y)

0391/606-6208 (Buchstaben J, M, N, R, T, Z)

0391/606-6206 (Buchstaben I, K, L, O, V)

0391/606-6207 (Buchstaben A, Q, S)

0391/606-6212 (Buchstaben E, G, H)

0391/606-6009 (Buchstaben D, F, W)

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen der verstorbenen / testierenden Person.

 

Hinterlegung/Verwahrung von Testamenten

Für den Antrag auf Hinterlegung eines Testamentes ist folgendes Formular zu verwenden Link zum Formular.

Für den Antrag auf Hinterlegung eines gemeinschaftlichen Testamentes ist folgendes Formular zu verwenden Link zum Formular.

 

Testamentseröffnung:

 

Im Nachlass aufgefundene Testamente sind zusammen mit der Sterbeurkunde (beides im Original) unverzüglich dem Nachlassgericht zur Testamentseröffnung zu übergeben Link zu Formular 1.

Beim Nachlassgericht hinterlegte Testamente werden von Amts wegen eröffnet.

Erbschein:

Antragsberechtigt ist jeder Erbe. Die Beurkundung des Antrages nimmt jedes Nachlassgericht zu den üblichen Sprechzeiten oder jeder Notar vor. Der Antragsteller muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zum Reisepass ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen zum Nachweis der Wohnanschrift.

Zur Vorbereitung des Termins werden Sie gebeten, mithilfe des Vordrucks Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen.

Gesetzliche Erbfolge:

Zur Beantragung eines Erbscheins werden alle Nachweise benötigt, die das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser belegen, z.B.: 

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten oder Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunden aller leiblichen Kinder
  • Sterbeurkunden verstorbener Kinder
  • Geburtsurkunden der Kinder dieser verstorbenen Kinder
  • aktuelle Anschriften aller Miterben (um das Verfahren zu beschleunigen, können schon bei Antragstellung die Zustimmungserklärungen der Miterben - Link zu Formular 2a - vorgelegt werden)
  • Wertangabe zum Nachlassvermögen (Stichtag: Todestag)

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.

Erbfolge nach Testament:

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Sterbeurkunden verstorbener Miterben
  • aktuelle Anschriften aller Miterben (um das Verfahren zu beschleunigen, können schon bei Antragstellung die Zustimmungserklärungen der Miterben - Link zu Formular 2b - vorgelegt werden
  • Wertangabe des Nachlassvermögens (zum Todestag) 

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.

Erbausschlagung:

Die Beurkundung von Erbausschlagungen nimmt das Nachlassgericht (Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) oder jeder Notar vor. Die Ausschlagung kann auch bei dem Gericht beurkundet werden, an dem der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Der Antragsteller muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zum Reisepass ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen zum Nachweis der Wohnanschrift.

Die Ausschlagung für Minderjährige muss von beiden Elternteilen erklärt werden, wenn beide sorgeberechtigt sind.

Zur Vorbereitung des Termins werden Sie gebeten, mithilfe des Vordrucks Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen.