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Amtsgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
Anwalt des Kindes: Verband verleiht Ministerin Karin Schubert die Ehrenmitgliedschaft
01.12.2000, Magdeburg – 75
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 75/00
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 75/00
Magdeburg, den 1. Dezember 2000
Anwalt des Kindes: Verband verleiht Ministerin Karin Schubert die Ehrenmitgliedschaft
Magdeburg. (MJ) Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), erhält am Montag, 4. Dezember 2000, vom Bundesverband Anwalt des Kindes e. V. (VAK) die Ehrenmitgliedschaft. Damit wird das Engagement der Juristin gewürdigt, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass der "Anwalt des Kindes" als Verfahrenspfleger im Familiengesetz (§ 50 FGG) verankert worden ist.
"Kinder müssen in Verfahren, in denen es um sie geht, ihre Wünsche und Vorstellungen deutlich machen können", so die Ministerin anlässlich der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft. "Damit diese Interessen qualifiziert, aber auch authentisch vermittelt werden können, bedarf es einer eigenständigen rechtlichen Vertretung - dem Anwalt des Kindes." Der VAK unterstütze dieses Anliegen insbesondere durch die Schaffung einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung der Verfahrenspfleger. "Diese Arbeit ist unbedingt erforderlich, denn wer als Verfahrenspfleger die Interessen eines Kindes vertreten will und soll, braucht neben juristischen Kenntnissen Erfahrungen in Psychologie und Soziologie sowie gute Kontakte zu Jugendbehörden", betont Karin Schubert und bedankt sich für die Auszeichnung ihres Engagements.
Die Verbesserung der Kinder- und Jugendrechte ist einer der Schwerpunkte der Arbeit der Justizministerin Sachsen-Anhalts. Sie gehörte zu den Initiatoren des Kindschaftsreformgesetzes von Juli 1998 sowie dem nachfolgende Kinderrechteverbesserungsgesetz, das im September 1999 in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist. Ferner hat sie sich für das Gesetz zur ächtung der Gewalt in der Erziehung eingesetzt, das im September dieses Jahres von Bundesrat und Bundestag verabschiedet worden ist.
Im Strafrecht verfolgt die Ministerin eine Verbesserung des Opferschutzes. Sie hat dazu beigetragen, dass im Rahmen des Zeugenschutzgesetzes von April 1998 z. B. die Vernehmung von Zeugen per Videokonferenzanlage und der Beistand durch einen "Opferanwalt" ermöglicht worden ist. Das heißt beispielsweise, dass Opfer eines Sexual- oder Tötungsverbrechens sowie Kinder unter 16 Jahren, die als Schutzbefohlene misshandelt worden sind, auf Antrag kostenlos einen anwaltlichen Beistand erhalten.
Die Urkunde für die Ehrenmitgliedschaft im VAK wird Justizministerin Karin Schubert durch den Verbands-Präsidenten, Hans-Christian Prestien, sowie den stellvertretenden Vorsitzenden, Werner Rißmann, überreicht. Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen zur der übergabe am
Montag, 4. Dezember 2000, um 11 Uhr
Im Palais am Fürstenwall
Hegelstr. 42, Magdeburg.
Zu Ihrer Information: Der Bundesverband Anwalt des Kindes
e. V. (VAK) tritt dafür ein, dass die Rechtsposition des Kindes durch gesetzgeberische und sozialpolitische Maßnahmen gestärkt wird. Einer seiner Schwerpunkte ist die Sicherstellung einer hochwertigen Ausbildung zum Verfahrenspfleger sowie eine verbesserte Zusammenarbeit der involvierten Stellen (z. B. Juristen, Psychologen, Sozialarbeiter, Jugendamt, Beratungsstellen).
Der VAK wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Potsdam. Weitere Infomationen über den Verband und seine Arbeit erhalten Sie im Internet unter www.vak-bundesverband.de oder unter 0331/7400721.
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