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Pressestelle

Amtsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VPräsAG Frank Gärtner
Tel.: 0391 606-6105
Fax: 0391 606-6116
E-Mail: presse.ag-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.

Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Geldstrafe nach Rangelei in einem Restaurant

Urteil gegen einen Polizeibeamten

03.11.2020, Magdeburg – 19/2020

  • Amtsgericht Magdeburg

Mit Urteil vom 03. November 2020 hat der Strafrichter des Amtsgerichts Magdeburg einen Polizeibeamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt.

Nach Durchführung der Beweisaufnahme durch Inaugenscheinnahme von Videomaterial, Verlesung von Urkunden und Vernehmung von Zeugen hat sich das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte am 26. August 2019 anlässlich eines Restaurantbesuchs in Magdeburg mit seiner Freundin und deren Familie ohne rechtfertigenden Grund dreimal in kurzer Zeit hintereinander auf den zuvor zu Boden gebrachten Inhaber des Restaurants eingeschlagen hat, so dass sich dieser verletzt hatte. Der Angeklagte habe, so das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung, ohne Rechtfertigungsgrund gehandelt, weil es nicht erforderlich gewesen war, auf den zuvor zu Boden gebrachten Inhaber des Restaurants einzuschlagen. Der Angeklagte hätte die naheliegende Möglichkeit gehabt und nutzen können, gegen den Inhaber des Restaurants wegen des Verdachts der Nötigung eines Restaurantgastes eine Anzeige zu erstatten und so polizeiliche Ermittlungen in Gang zu setzen. Anders als der Angeklagte vertritt, teilt das Gericht die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Magdeburg, dass sich der Polizeibeamte nicht wirksam in den Dienst versetzt und daher bei der Begehung der Tat nicht in hoheitlicher Funktion "in Beziehung zu seinem Amt" gehandelt habe. Eine dem Angeklagten zugleich vorgeworfene Körperverletzung im Amt sei fehlgeschlagen und im Versuchsstadium stecken geblieben.

Hintergrund der Rangelei soll ein Streit von Gästen des Restaurants mit dem Inhaber des Restaurants über eine vermeintlich zu lange Wartezeit für bestellte Flammkuchen gewesen sein. Einer der Gäste, nämlich ein Angehöriger der Freundin des Angeklagten, hatte sich bei dem Wirt darüber beschwert, dass die Auslieferung des Flammkuchens unangemessen lange gedauert habe. Dieser Angehörige und der Inhaber des Lokals sollen daraufhin in eine bilaterale Auseinandersetzung geraten sein. Als der Wirt den sich beschwerenden Gast aus dem Lokal drängen wollte, hatte sich der Angeklagte eingeschaltet, den Wirt zu Boden gebracht und - wovon sich das Gericht überzeugt hat - zu Unrecht mit drei Schlägen auf den Oberkörper attackiert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Berufung oder Revision einlegen.

Ungeachtet davon hat der Polizeibeamte mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, über die die Strafgerichte jedoch nicht entscheiden.

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