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Amtsgericht Magdeburg
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VPräsAG Frank Gärtner
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Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter
06.06.2017, Magdeburg – 12
- Amtsgericht Magdeburg
Um 11.00 Uhr beginnt die
Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, dem Betrug in zwei F¿llen zur Last
gelegt wird (¿ 263 StGB). Der Angeklagte soll im letzten Jahr ¿ber die Internetplattform
eBay Kleinanzeigen Apple iPads zum Verkauf angeboten haben, obwohl er solche
gar nicht zur Verf¿gung hatte. Ein Gesch¿digter bot ihm f¿r zwei iPads 1.150
Euro, zahlte den Betrag an den Angeklagten, erhielt von diesem aber nie die
Ware. Dem Angeklagten soll es nur darum gegangen sein, den Kaufpreis zu erhalten.
Vergleichbares soll einem anderen Gesch¿digten passiert sein. Hier ging es um
ein iPad zum Preis von 580 Euro. Trotz Zahlung erhielt auch dieser Gesch¿digte
die Ware nicht. F¿r den Angeklagten geht es im Fall des Schuldspruchs nicht nur
um eine Strafe, sondern auch um Schadensersatz. Da der Angeklagte den Kaufpreis
nicht zur¿ckgezahlt hat, machen beide Gesch¿digte im Wege eines Adh¿sionsantrags
Schadensersatz gegen den Angeklagten geltend.
Um 12.00 Uhr beginnt die Hauptverhandlung
gegen einen 79-j¿hrigen Angeklagten. Ihm wird unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort vorgeworfen (¿ 142 StGB). Er soll mit seinem Pkw Opel beim Einparken zun¿chst
r¿ckw¿rts gegen einen geparkten Pkw Renault und dann beim Vorw¿rtsfahren gegen
einen geparkten Pkw Daimler gefahren sein. Trotz der Verpflichtung, am Unfallort
zu verbleiben und die notwendigen Feststellungen ¿ber die Beteiligung an dem Verkehrsunfall
den Gesch¿digten mitzuteilen oder zumindest die Polizei ¿ber den Unfall zu informieren,
soll der Angeklagte den Unfallort verlassen haben. An beiden Fahrzeugen entstand
ein Sachschaden in H¿he von ca. 3.000 Euro. Dem Angeklagten droht neben einer
Geldstrafe auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
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