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Amtsgericht Magdeburg
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Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
Amtsgericht Magdeburg erlässt gleich vier Haftbefehle
02.06.2017, Magdeburg – 13
- Amtsgericht Magdeburg
Gleich vier Haftbefehle hat
der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Magdeburg am heutigen Freitag erlassen.
Drei Männer im Alter von 25
bis 56 Jahren stehen im dringenden Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei,
die nach § 374 Abs. 1 und Abs. 2 der Abgabenordnung mit Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren unter Strafe steht. Der Polizei gelangt es, die Verdächtigen
gestern Abend gegen 20.15 Uhr auf frischer Tat festzunehmen, als sie in einer
Garagenanlage am Diesdorfer Graseweg in Begriff waren, 85.000 Stück unverzollte
und unversteuerte Zigaretten aus einem Nicht-EU-Land aus einem Pkw in eine
Garage umzuladen. Der Inhaber der Garage wurde seit Wochen aufgrund richterlicher
Anordnung observiert. Auch sein Telefonverkehr wurde überwacht. Mit einer "neuen
Lieferung" war daher jederzeit zu rechnen. Den Beschuldigten wird
vorgeworfen, sich durch den Handel mit unverzollten und unversteuerten
Zigaretten den Lebensunterhalt zu finanzieren. Zwei Beschuldigte stammen aus
Polen, der älteste Beschuldigte aus Magdeburg. Weil in allen Fällen Flucht- und
Wiederholungsgefahr besteht, wurde Untersuchungshaft angeordnet. Der Steuerschaden
beläuft sich auf über 14.000 Euro.
Zwischen 22.00 und 22.30 Uhr
kam es gestern Abend auf dem Parkplatz des Kannenstieg-Centers zu einem
schweren Raub. In dringendem Tatverdacht steht ein 1991 geborener Mann, dem vorgeworfen
wird, mithilfe eines gezückten Messers vier Personen um deren Mobiltelefone gebracht
zu haben. Aus Furcht, der Beschuldigte würde seine Drohungen wahrmachen und die
Geschädigten verletzen oder gar "abstechen", ließen die Geschädigten
den Mann gewähren. Die zügig herbeigerufene Polizei konnte den Verdächtigen dingfest
machen, der durch die Geschädigten nun schwer belastet wird. Schwerer Raub (§
250 Abs. 2 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bestraft.
Da die zahlreichen und teils einschlägigen Vorstrafen eine hohe Strafe erwarten
lassen, sah der Ermittlungsrichter den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben
an.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
Pressesprecher
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