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Amtsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VPräsAG Frank Gärtner
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Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
Hauptverhandlung vor dem Strafrichter in den Herbst verlegt
21.06.2017, Magdeburg – 14
- Amtsgericht Magdeburg
Eine für heute um 9.00 Uhr vorgesehene Hauptverhandlung gegen einen 1994 geborenen Angeklagten, dem versuchte
Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders
schweren Fall vorgeworfen wird., findet nicht statt. Vier wichtige Zeugen sind verhindert, so dass der Termin auf den 25. September 2017 um 9.00 Uhr verlegt worden ist.Gegenstand der Verhandlung im Herbst wird Folgendes sein:
Nachdem sich am 03. Oktober
2015 die Demonstration mit rd. 85 Teilnehmern unter dem Motto "Kein Tag
ohne soziale Freiräume! Miete runter - Löhne rauf! Gemeinsam gegen hohe Mieten,
Aufwertung und Verdrängung!" aufgelöst hatte, blieb eine Gruppe von rd. 30
Personen bestehen, aus der heraus nun pyrotechnische Gegenstände in Richtung
der eingesetzten Polizeikräfte geworfen worden sind (vgl. hierzu auch die
Pressemitteilung Nr. 8/2017 vom 24. Mai 2017 zu einem gesonderten
Verfahren).
Gegen 17.55 Uhr löste sich der
Angeklagte aus der verbliebenen Gruppe und lief mit fünf bis sechs Personen in
der Eisener Straße in Richtung Norden. Der Angeklagte soll zu seinen Begleitern
"Pflastersteine für die Bullenschweine!" gerufen haben, worauf die
unbekannt gebliebenen Begleiter sowie der Angeklagte Pflastersteine aus dem
Straßenpflaster entnommen und gezielt in Richtung der Beamten geworfen haben
sollen, die zum Teil keinen Einsatzhelm auf dem Kopf getragen hatten. Die
Steine verfehlten nur durch Zufall das Ziel und schlugen kurz vor den Beamten
auf dem Boden ein. Der Angeklagte soll billigend in Kauf genommen haben, dass Steine
Polizeibeamte treffen und verletzen könnten.
Im Fall einer Verurteilung
droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nicht unter sechs Monaten.
Das Gericht wird im Herbst die
Beweisaufnahme mit einer Vernehmung von Zeugen beginnen.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
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