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Pressestelle

Amtsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VPräsAG Frank Gärtner
Tel.: 0391 606-6105
Fax: 0391 606-6116
E-Mail: presse.ag-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.

Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

(AG MD) Hauptverhandlung vor der Strafrichterin endet mit einer Verurteilung

12.02.2019, Magdeburg – 3

  • Amtsgericht Magdeburg

 

 

(AG MD). Eine 1979 geborene

Angeklagte wurde heute wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts zu einer

Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen verurteilt. Damit hat das Gericht einen

Strafbefehl vom 02. Oktober 2018 bestätigt, gegen den Einspruch erhoben wurde.

 

 

 

Nach Durchführung der

Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich die Angeklagte,

die einen kaufmännischen Beruf gelernt hat, wegen Insolvenzverschleppung schuldig

gemacht hat. Die von ihr seit 2010 als Geschäftsführerin geführte GmbH sei seit

dem 30. April 2016 erkennbar zahlungsunfähig gewesen, was ein eingeholtes

Gutachten bestätigt hat. Deshalb sei die Angeklagte verpflichtet gewesen,

innerhalb einer Frist von drei Wochen für die GmbH einen Insolvenzantrag zu

stellen. Dieser Antrag wurde von ihr aber erst im April 2017 und damit viel verspätet

gestellt, was eine Strafbarkeit begründet.

 

 

 

Anders als die Angeklagte und

ihr Verteidiger meinen, sei, so das Gericht, ihre Funktion als Geschäftsführerin

nicht dadurch beendet worden, dass sie im Dezember 2015 schriftlich das Amt der

Geschäftsführerin niedergelegt und der Mehrheitsgesellschafterin, ihrer eigenen

Schwiegermutter, die Niederlegung dieses Amtes mitgeteilt habe. Das Gericht hat

sich davon überzeugt, dass die Angeklagte nicht die notwendigen Schritte unternommen

hat, um auf eine Austragung als Geschäftsführerin im Handelsregister hinzuwirken.

Dadurch sei sie formal weiterhin in der Verantwortung für die GmbH geblieben. Selbst

dem Gerichtsvollzieher, der gegen die GmbH vollstrecken wollte, habe sie von

der Niederlegung nichts erzählt. Außerdem sei es erwiesen, dass die Angeklagte

nach ihrer Erklärung, das Amt niederzulegen, für die Gesellschaft Handlungen vorgenommen

und damit ihre Tätigkeit tatsächlich gar nicht niedergelegt hat. Unter anderem

hat die Angeklagte für die GmbH eine Steuererklärung gezeichnet. Die Angeklagte

hat dazu erklärt, "blind" unterschrieben zu haben, was ihr von ihrer

Schwiegermutter vorgelegt worden sei.

 

 

 

Der Schuldspruch wegen

Bankrotts beruht auf dem Umstand, dass die Angeklagte entgegen der

handelsrechtlichen Verpflichtung für die GmbH den Jahresabschluss 2015 nicht

bis zum 30. Juni 2016 erstellt hatte.

 

 

 

Das Gericht hat für beide

Taten eine Gesamtgeldstrafe gebildet. Strafschärfend hat das Gericht

berücksichtigt, dass sich die Angeklagte im März 2016 anstelle ihrer Schwiegermutter,

zu der sie ein schwieriges Verhältnis gehabt haben will, zur Geschäftsführerin

einer weiteren Gesellschaft habe bestellen lassen, obwohl zu diesem Zeitpunkt

die Amtsniederlegung für die GmbH noch nicht im Handelsregister vermerkt gewesen

sei. Zugunsten der Angeklagten hat das Gericht gewürdigt, dass die Angeklagte

in der Zeit von 2013 bis 2016 erkrankt gewesen sei und deshalb das Amt nicht in

vollem Umfang habe wahrnehmen können.

 

 

 

Innerhalb von einer Woche kann

Berufung oder Revision gegen das heute verkündete Urteil eingelegt werden.

 

 

 

 

 

Dr. Hoppe

 

Richter am Amtsgericht

 

Pressesprecher

 

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