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Amtsgericht Magdeburg
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VPräsAG Frank Gärtner
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Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
(AG MD) Hauptverhandlung vor der Strafrichterin endet mit einer Verurteilung
12.02.2019, Magdeburg – 3
- Amtsgericht Magdeburg
(AG MD). Eine 1979 geborene
Angeklagte wurde heute wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts zu einer
Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen verurteilt. Damit hat das Gericht einen
Strafbefehl vom 02. Oktober 2018 bestätigt, gegen den Einspruch erhoben wurde.
Nach Durchführung der
Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich die Angeklagte,
die einen kaufmännischen Beruf gelernt hat, wegen Insolvenzverschleppung schuldig
gemacht hat. Die von ihr seit 2010 als Geschäftsführerin geführte GmbH sei seit
dem 30. April 2016 erkennbar zahlungsunfähig gewesen, was ein eingeholtes
Gutachten bestätigt hat. Deshalb sei die Angeklagte verpflichtet gewesen,
innerhalb einer Frist von drei Wochen für die GmbH einen Insolvenzantrag zu
stellen. Dieser Antrag wurde von ihr aber erst im April 2017 und damit viel verspätet
gestellt, was eine Strafbarkeit begründet.
Anders als die Angeklagte und
ihr Verteidiger meinen, sei, so das Gericht, ihre Funktion als Geschäftsführerin
nicht dadurch beendet worden, dass sie im Dezember 2015 schriftlich das Amt der
Geschäftsführerin niedergelegt und der Mehrheitsgesellschafterin, ihrer eigenen
Schwiegermutter, die Niederlegung dieses Amtes mitgeteilt habe. Das Gericht hat
sich davon überzeugt, dass die Angeklagte nicht die notwendigen Schritte unternommen
hat, um auf eine Austragung als Geschäftsführerin im Handelsregister hinzuwirken.
Dadurch sei sie formal weiterhin in der Verantwortung für die GmbH geblieben. Selbst
dem Gerichtsvollzieher, der gegen die GmbH vollstrecken wollte, habe sie von
der Niederlegung nichts erzählt. Außerdem sei es erwiesen, dass die Angeklagte
nach ihrer Erklärung, das Amt niederzulegen, für die Gesellschaft Handlungen vorgenommen
und damit ihre Tätigkeit tatsächlich gar nicht niedergelegt hat. Unter anderem
hat die Angeklagte für die GmbH eine Steuererklärung gezeichnet. Die Angeklagte
hat dazu erklärt, "blind" unterschrieben zu haben, was ihr von ihrer
Schwiegermutter vorgelegt worden sei.
Der Schuldspruch wegen
Bankrotts beruht auf dem Umstand, dass die Angeklagte entgegen der
handelsrechtlichen Verpflichtung für die GmbH den Jahresabschluss 2015 nicht
bis zum 30. Juni 2016 erstellt hatte.
Das Gericht hat für beide
Taten eine Gesamtgeldstrafe gebildet. Strafschärfend hat das Gericht
berücksichtigt, dass sich die Angeklagte im März 2016 anstelle ihrer Schwiegermutter,
zu der sie ein schwieriges Verhältnis gehabt haben will, zur Geschäftsführerin
einer weiteren Gesellschaft habe bestellen lassen, obwohl zu diesem Zeitpunkt
die Amtsniederlegung für die GmbH noch nicht im Handelsregister vermerkt gewesen
sei. Zugunsten der Angeklagten hat das Gericht gewürdigt, dass die Angeklagte
in der Zeit von 2013 bis 2016 erkrankt gewesen sei und deshalb das Amt nicht in
vollem Umfang habe wahrnehmen können.
Innerhalb von einer Woche kann
Berufung oder Revision gegen das heute verkündete Urteil eingelegt werden.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
Pressesprecher
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