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Amtsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VPräsAG Frank Gärtner
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Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Mitteilungen zu besonders interessanten Gerichtsverfahren oder Verhandlungen. Die Tätigkeit des Amtsgerichts beinhaltet weit mehr - über die allermeisten Gerichtsverfahren wird nicht durch eine Pressemitteilung berichtet.
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht: Tod im Fahrstuhl wird im März 2020 verhandelt
19.12.2019, Magdeburg – 20
- Amtsgericht Magdeburg
(AG MD). Am Donnerstag, 26.
März 2020, ab 9.30 Uhr beginnt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts
Magdeburg die Hauptverhandlung gegen einen 1965 geborenen Magdeburger, dem
vorgeworfen wird, durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht zu
haben.
In der letzten Januarwoche
2013 soll sich der Angeklagte mit einer zweiten Person, einem Bekannten, in
dessen Wohnung zum Sammeln von Kupferschrott verabredet haben. Da der
Angeklagte über eine Kletterausrüstung verfügte, seien beide übereingekommen,
in der Nacht vom 27. zum 28. Januar 2013 aus dem Fahrstuhlschacht eines
Magdeburger Wohnhauses, in welchem sich die Wohnung des Bekannten befunden
hatte, Metall zu entwenden. Dazu habe der Bekannte vereinbarungsgemäß die von
dem Angeklagten zur Verfügung gestellte Kletterausrüstung angelegt und sei den
Fahrstuhlschacht unterhalb des Fahrstuhlkorbes hinabgestiegen. Der Angeklagte
habe die Aufgabe übernommen, die Einstiegstür in den Schacht offen zu halten.
Weil sich die Tür aus nicht nachvollziehbarem Grund aber schloss, führte der
Fahrstuhl eine sog. Korrekturfahrt nach unten durch, so dass der im Schacht befindliche
Bekannte des Angeklagten eingeklemmt wurde und in dem Schacht verstarb.
Die Staatsanwaltschaft
Magdeburg hatte zunächst beantragt, das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht zu
eröffnen, weil es dem Angeklagten einen versuchten Mord durch Unterlassen
vorgeworfen hat. Mit Beschluss vom 11. April 2018 hat das Landgericht Magdeburg
den hinreichenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt aber verneint
und stattdessen die Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung
zugelassen und hierzu das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht des
Amtsgerichts Magdeburg eröffnet, das seitdem u.a. ein Sachverständigengutachten
zur Rekonstruktion des Vorfalls eingeholt hat.
Der Angeklagte ist der
fahrlässigen Tötung verdächtig, weil er selbst als Kletterer tätig gewesen sei,
um die Gefahren des Kletterns in Fahrstuhlschächten gewusst habe und
absprachegemäß für die Sicherung des Fahrstuhlkorbes verantwortlich gewesen sei,
durch sorgfaltswidriges Verhalten das Abrutschen des Fahrstuhlkorbes aber nicht
verhindert haben könnte.
Die Hauptverhandlung dient der
Sachverhaltsaufklärung. Das Gericht wird umfangreich Zeugen vernehmen. Zwei
Sachverständige werden ihre jeweiligen Gutachten erstatten.
Der Angeklagte ist anwaltlich
vertreten. Die Mutter des verstorbenen Bekannten tritt als Nebenklägerin auf
und ist ebenfalls anwaltlich vertreten.
Presseanfragen sind an die
Pressestelle des Amtsgerichts Magdeburg zu richten. Einzelheiten dazu finden
Sie unter https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
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Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
Pressesprecher
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